INTEGRITÄT

Am 28. April veröffentlichte das Finanzministerium auf seiner Website eine Mitteilung zur Abschaffung der Exportsteuererstattungen für bestimmte Stahlprodukte. Ab dem 1. Mai 2021 entfallen diese Erstattungen. Der genaue Zeitpunkt der Abschaffung richtet sich nach dem im Exportformular angegebenen Exportdatum.

146 Stahlprodukte umfassen Kohlenstoff-, Legierungs- und Edelstahlprodukte, darunter legiertes Stahlpulver, warmgewalzter, kaltgewalzter, verzinkter und verzinkter Kohlenstoffstahl-Flachstahl, geschweißte Rohre sowie warmgewalzter, gebeizter und kaltgewalzter Edelstahl-Flachstahl, Rohre, Stangen und Drähte, Schienen und Winkel. Die HS-Codes der betroffenen Stähle beginnen mit vier Ziffern, darunter 7205, 7209, 7210, 7212, 7214, 7217, 7219, 7220, 7221, 7222, 7225, 7226, 7227, 7228, 7229, 7301, 7302, 7303, 7304, 7305, 7306 und 7307.

Am selben Tag gab das Finanzministerium auf seiner Website bekannt, dass die Zollkommission des Staatsrats mit Zustimmung des Staatsrats eine Mitteilung zur Anpassung der Zölle auf bestimmte Stahlprodukte ab dem 1. Mai 2021 veröffentlicht hat, um die Stahlversorgung besser zu gewährleisten und die qualitativ hochwertige Entwicklung der Stahlindustrie zu fördern. Unter anderem gilt für Roheisen, Rohstahl, recycelte Stahlrohstoffe, Ferrochrom und andere Produkte ein vorläufiger Einfuhrzoll von null Prozent. Die Ausfuhrzölle für Ferrosilicium, Ferrochrom und hochreines Roheisen sollen entsprechend erhöht werden; nach der Anpassung gelten Ausfuhrzölle von 25 %, 20 % bzw. 15 Prozent.

Die oben genannten Anpassungsmaßnahmen tragen dazu bei, die Importkosten zu senken, die Importe von Stahlrohstoffen zu erhöhen, die inländische Reduzierung der Rohstahlproduktion zu unterstützen, die Stahlindustrie zu einer Reduzierung des Gesamtenergieverbrauchs anzuleiten und die Transformation und Modernisierung der Stahlindustrie sowie eine qualitativ hochwertige Entwicklung zu fördern.

Branchennachrichten 2.1


Veröffentlichungsdatum: 28. April 2021

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